Häufig gestellte Fragen

An dieser Stelle möchten wir häufig an uns gerichtete Fragen zu klären:

Wir bnötigen Stromversorgung für

  • Kernbohrungen bis Ø 200 mm = 230 V/16A
  • Kernbohrungen über Ø 200 - 400 mm = 400V/16A
  • Kernbohrungen über Ø 400 mm = 400V/32A
  • Diamantsägearbeiten je nach eingesetztem Aggregat = 400 V/32 A bis 400 V / 63 A
  • Fugenschneidearbeiten je nach eingesetztem Aggregat = 400 V/16 A bis 400 V/32 A
  • Abbruchrobotereinsatz = 400 V/32 A bzw. 400 V / 63 A

Die maximale Entfernung zum jeweiligen Anschluss sollte wegen auftretender Leitungsverluste 50 m nicht übersteigen.

1/2", 3/4", 1" oder C-Anschluß in einer Entfernung bis 50 m und einem Druck von mindestens 1,0 bar an der Arbeitsstelle.

Was passiert, wenn Strom oder Wasser am jeweiligen Bauvorhaben nicht zur Verfügung gestellt werden können?
Zu unserem Maschinenpark gehören auch Notstromaggregate mit einer Leistung bis zu 100 KVA sowie transportable Wassertanks, die ggf. von uns vorgehalten werden können.

Sofern entsprechende Arbeitsgenehmigungen vorgelegt werden können, arbeiten wir auch zeitversetzt oder im Schichtbetrieb außerhalb der üblichen Arbeitszeiten; wenn erforderlich, auch an Wochenenden.

  • Bohrlöcher, Öffnungen bzw. Schnittlinien anzeichnen (am besten mit Wachskreide)
  • Leitungs- und Rohrleitungsverlauf im Bereich der Arbeiten überprüfen, ggf. Umverlegung vornehmen lassen
  • Statik überprüfen. ggf. Abfangungen erstellen
  • unseren Mitarbeitern freie Zufahrt und Parkmöglichkeit gewährleisten.

Nein, wir führen Aufträge deutschlandweit aus, ggf. auch im Ausland.

Bohrkerne bis Ø 500 mm werden generell von uns aus dem Gebäude zum bauseitigen Zwischenlager oder Container vor Ort transportiert. Der Transport größerer Betonteile und die Entsorgung erfolgt nur nach gesonderter Beauftragung mit geeigneter Transporttechnik. Üblicherweise wird der Schutt durch den Auftraggeber abgefahren und entsorgt. Auf Wunsch kann diese Leistung aber auch durch uns erbracht werden.

Die Arbeiten werden auf Grundlage der jeweils gültigen VOB Teil C + B, der technischen Vorschriften für Abbrucharbeiten sowie der Richtlinien des Fachverbands Betonbohren und -sägen e.V. abgewickelt.

Nach schriftlicher Auftragserteilung meist innerhalb von 3 Tagen.